AV-Manager


„Gemäß Art. 28 der EU-DSGVO sind Werbeagenturen, Webhoster, Berater, IT-Dienstleister, Softwareanbieter oder andere Auftragsverarbeiter verpflichtet, mit ihren Kunden einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung abzuschließen (AV-Vertrag). Aus Art. 30 ergibt sich zudem die Verpflichtung zur Führung eines Verzeichnisses des Verarbeitungstätigkeiten. Dieser Verpflichtung kommst du mit dem AV Manager ebenfalls nach.“

Personenbezogene Daten (Name, Vorname reicht da schon..) werden bei uns in unserer Datenbank hinterlegt. Hierfür ist ein Vertrag notwendig. Dieser Vertrag besteht automatisch bei uns mit Auftrags-Erteilung (Bereitstellung eines Webspace). Dies entspricht der Auftragsvergabe in Form einer Mail oder per Bestellformular und unserer Einrichtung eines Speicherplatzes.